Depaoli: „Bürgermeister Georg Willi ist nicht Bezirkshauptmann, der Neustart der Stadtregierung war nur ein politischer Bluff!“

Gemäß der Rechtsvorschrift für Bezirkshauptmannschaften (Landesrecht) § 5 ist Bürgermeister Georg Willi nicht Bezirkshauptmann, zumal zum Bezirkshauptmann nur ein Landesbediensteter des rechtskundigen Verwaltungsdienstes bestellt werden darf. Der Bürgermeister hat lediglich gemäß § 31, Innsbrucker Stadtrecht, die Geschäfte der Bezirksverwaltung zu besorgen.

„Es stellt sich daher die Frage, ob Bürgermeister Georg Willi tatsächlich ohne Beschluss des Gemeinderates bzw. des Stadtsenates eine Erhöhung der Strafgebühren beim Land Tirol beantragen hätte dürfen, oder ob er seine Kompetenzen als Bürgermeister der Stadt Innsbruck diesbezüglich überschritten hat?“, stellt sich Gemeinderat Gerald Depaoli die Frage.
„Ungeachtet dessen zeigt der offensichtliche Alleingang von Bürgermeister Georg Willi, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Innsbrucker Stadtregierung nicht funktioniert, und der vermeintliche Neustart der Vierer-Koalition, bei welchem man die gute Zusammenarbeit betonte, nur ein politischer Bluff war“, sagt Depaoli, welcher die Gemeinderatsfraktion FÜR INNSBRUCK auffordert endlich zu geplanten Erhöhung der Parkstrafen Stellung zu beziehen.

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