Wurde die Budgetsitzung am 09. Dezember 2021 nicht rechtskonform geschlossen? Ist die Fortsetzung fraglich?
GR Gerald Depaoli: „Bgm. Georg Willi hätte die Budgetsitzung schließen müssen, um in weiterer Folge eine weitere Budgetsitzung einberufen zu können!“


Gemäß §12 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates, kann der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung nur bei wiederholten Störungen oder nach erfolglos erteilten Ordnungsrufen an ein oder mehrere Gemeinderatsmitglieder auf bestimmte Zeit unterbrechen. Das ihm zustehende Recht, den Schluss der Sitzung zu verfügen (§ 42 Abs.2) bleibt hiervon unberührt. Gem. § 42 der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates, kann nach Anhörung des Obleuterates oder der Gemeinderat kann über Antrag jedes Gemeinderatsmitgliedes den Schluss der Sitzung auch vor der vollständigen Erledigung der Tagesordnung verfügen. Wurde der Schluss der Sitzung verfügt, hat der Vorsitzende die offen gebliebenen Gegenstände der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Gemeinderates zu verweisen. Die nächste Sitzung des Gemeinderates hat in diesem Fall innerhalb einer Woche stattzufinden.

„Bürgermeister Georg Willi hat die Budgetsitzung am 9. Dezember 2021 weder ordnungsgemäß geschlossen, noch wurde der Schluss der Sitzung rechtskonform verfügt. Bürgermeister Georg Willi hat stattdessen entgegen der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates die Budgetsitzung lediglich ab – bzw. unterbrochen, da es sich bei Änderungsanträgen zum Doppelbudget weder um wiederholte Störungen noch um erteilte Ordnungsrufe an ein oder mehrere Gemeinderatsmitglieder auf bestimmte Zeit handelt. Selbst im Falle, dass der Schluss der Sitzung rechtskonform verfügt wurde, hat der Vorsitzende, also der Bürgermeister, die offenen gebliebenen Gegenstände der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Gemeinderates zu verweisen. Die nächste Sitzung des Gemeinderates hat in diesem Fall gemäß der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates innerhalb einer Woche stattzufinden, also noch diese Woche, in der Kalenderwoche 50“, so GR Gerald Depaoli.
„Eine weitere Erledigung der Tagesordnung der Budgetsitzung zu einem späteren Zeitpunkt, wie Bürgermeister Georg Will in einer Presseaussendung vom 13.12.2021 in den Raum stellt, wäre daher aus der Sicht der Gerechten Innsbruck rechtlich nicht möglich und stadtrechtswidrig.
„Es stellt sich somit die Frage, wie Bürgermeister Georg Willi die Budgetsitzung rechtskonform fortsetzen will, ohne Gefahr zu laufen, zum wiederholten Mal gegen geltende städtische Rechtsvorschriften den Gemeinderat betreffend, zu verstoßen“, schließt GR Gerald Depaoli, welcher darauf hinweist, dass mangels rechtskonformer Schließung bzw. Unterbrechung der Budgetsitzung durch Bürgermeister Georg Willi möglicherweise selbige offiziell sogar aktuell noch stattfinden könnte, auch wenn der Sitzungssaal seit Tagen geschlossen ist, und die Gemeinderäte zu Hause sind.

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