Gemeindeaufsicht bestätigt neuerlichen Rechtsbruch von Bürgermeister Georg Willi
GR Depaoli:“Die Gewährung einer Überstundenpauschale wie auch die ‘Sondervertragszulage’ für die ehemalige Personalamtsleiterin waren rechtswidrig und für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar, und somit hat die Gemeindeaufsicht Bürgermeister Georg Willi eindeutig und unmissverständlich einen neuerlichen Rechtsbruch nachgewiesen!“


„Wie bereits mitgeteilt, hat das Gerechte Innsbruck im Februar 2023 eine Aufsichtsbeschwerde zu den zwischen Innsbrucks grünen Bürgermeister Georg Willi und seiner ehemaligen Personalamtsleiterin höchst umstrittenen Sonderverträgen eingebracht.
Die Stellungnahme der Gemeindeaufsicht wurde der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck am 11. Mai 2023 übermittelt, und birgt einiges an politischem Sprengstoff“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli vorab mit.
„So hat die Aufsichtsbehörde unter anderem unmissverständlich in ihrer Stellungnahme festgestellt, dass die Gewährung einer Leistungs- bzw. Leiterzulage (gemeint war offensichtlich eine Verwendungszulage nach § 30a GehG in der für Gemeindebeamte geltenden Fassung) zunächst mit Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 21.11.2022 aberkannt wurde. Durch Dienstanweisung an das Personalamt vom 03.01.2023 wurde der ehemaligen Personalamtsleiterin diese Verwendungszulage mit Wirkung vom 21.11.2022 auch ohne Amtsleiterfunktion als sogenannte „Sondervertragszulage“ wieder zuerkannt.
Auch hierüber wurde kein eigener Sondervertrag abgeschlossen. Durch die Gewährung einer Verwendungszulage gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Schon allein deshalb kommt die ab 07.12.2022 zusätzlich gewährte Überstundenpauschale nicht mehr in Betracht. Weiters hält die Gemeindeaufsicht fest, dass mit Wirkung vom 21.11.2022 eine weitere „Sondervertragszulage“ anstelle der bisherigen Leiterzulage zuerkannt wurde. Diese Doppelgleisigkeit von mehreren namensgleichen Zulagen ist für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar,“ teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.

„Die Gewährung einer Überstundenpauschale wie auch die ‘Sondervertragszulage’ für die ehemalige Personalamtsleiterin waren rechtswidrig und für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar, und somit hat die Gemeindeaufsicht Bürgermeister Georg Willi eindeutig und unmissverständlich einen neuerlichen Rechtsbruch nachgewiesen! Der bei der Korruptionsstaatsanwalt Wien als ohnehin bereits Verdächtiger geführte Georg Willi ist nach diesem ihm neuerlich nachgewiesenen Rechtsbruch weder als Personalreferent noch als Finanzreferent, und schon überhaupt nicht mehr als Innsbrucker Bürgermeister
tragbar!“, zeigt sich Gemeinderat Gerald Depaoli besorgt.

„Hätte Georg Willi auch nur einen Restfunken politischen Anstand, er würde spätestens jetzt – nach dem die Gemeindeaufsicht ihm neuerlich einen Rechtsbruch unabhängig vom Innsbrucker Stadtrecht nachgewiesen hat – sein Amt als Bürgermeister zum Wohl der Stadt Innsbruck zurücklegen, und sich in die Politpension verabschieden,“ fordert Gemeinderat Gerald Depaoli, welcher ankündigt, „dass diese brisante Stellungnahme der Gemeindeaufsicht, welche selbst die Rechtmäßigkeit der Sonderverträge zwischen
Bürgermeister Georg Willi und der ehemaligen Personalamtsleiterin in Zweifel zieht, über unseren Rechtsanwalt Mag. Patrick Gaulin ergänzend zu bereits eingebrachten Sachverhaltsdarstellung bei Korruptionssstaatsanwaltschaft in Wien nachgereicht werden wird.

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