MCI: Gerechtes Innsbruck hat die Finanzverwaltung der Stadt Innsbruck in einem Schreiben bereits ersucht – die Vergleichszahlungen mangels Rechtssicherheit nicht zu tätigen.

Depaoli: „Bevor die Rechtmäßigkeit des Beschlusses über den MCI – Vergleichsabschluss seitens der Aufsichtsbehörde nicht eindeutig festgestellt wird, wäre die Vergleichszahlung grob fahrlässig!“

„Das Gerechte Innsbruck wird, wie andere Gemeinderatsfraktionen auch, ein Aufsichtsbeschwerde beim Land Tirol einbringen, da es nicht sein kann, dass der fragwürdige Beschluss über den MCI-Vergleichsabschluss nach einem demokratiepolitisch höchst bedenklichen Abstimmungsvorgang, welcher der Geschäftsordnung bzw. dem Innsbrucker Stadtrecht aus der Sicht verschiedenster Gemeinderatsfaktionen widerspricht, stillschweigend hingenommen wird!“, kündigt Gemeinderat Gerald Depaoli an.

„Das Gerechte Innsbruck hat sich deshalb bereits heute mit einem Schreiben an die Finanzverwaltung der Stadt Innsbruck gewandt, mit dem Ansuchen die Vergleichszahlungen nicht zu tätigen, bis die Aufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit des fragwürdigen Abstimmungsvorganges und des Beschlusses zum MCI- Vergleichsabschluss eindeutig festgestellt hat! Ohne Rechtssicherheit seitens der Aufsichtsbehörde wäre die Vergleichszahlung grob fahrlässig!“, teilt Gemeinderat Depaoli mit.

„Die haltlosen Vorwürfe von Georg Willi, dass ich wenig verantwortungsvoll mein Mandat ausübe, weise ich auf das Schärfste zurück, und habe das auch bereits dem Bürgermeister ebenso schriftlich mitgeteilt!“, so Depaoli.

„Bürgermeister Willi, welcher den Bürgerinnen und Bürgern, und sogar den eigenen Koalitionspartnern immer mehr zeigt, wie verantwortungslos er sein Amt als Bürgermeister ausübt, muss sich selbst die Frage stellen, ob er tatsächlich noch glaubt, der richtige Mann, am richtigen Ort, im richtigen Amt zu sein!“, schließt Depaoli ab.

Auch diese Seiten benötigen Cookies und externe Inhalte, um richtig zu funktionieren. Weiter zur Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen