Gemäß Innsbrucker Stadtrecht hat jeder Gemeinderat das Recht Anfragen an den Bürgermeister zu stellen. Anfragen werden am Ende einer Gemeinderatssitzung eingebracht, und müssen bis zur folgenden Gemeinderatssitzung vom Bürgermeister eingebracht werden. Die Anfragebeantwortungen werden zumeist von den betroffenem Dienststellen beantwortet.

Das Gerechte Innsbruck hat unter anderem Anfragen wegen den Kosten der neuen Stadtbibliothek, der neuen Patscherkofelbahn, zum Neubau MCI, strittigen Personalentscheidungen des Bürgermeister, zur Verkehrspolitik und zur Parkraumbewirtschaftung, zur IVB, zu fragwürdigen Rechtsgeschäften und Bauvorhaben der Stadt Innsbruck und ihrer Beteiligungen usw. eingebracht. Die Anfragebeantwortungen sind, wie intensive Recherchen generell, die Basis für unsere politische Arbeit.

 

 

 

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