Gerechtes Innsbruck bringt Abwahlantrag gegen Uschi Schwarzl als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck ein.Depaoli: „Man darf gespannt sein, ob auch ÖVP und Für Innsbruck unseren Antrag zustimmen werden!“

„Nachdem das Gerechte Innsbruck vom Hörensagen erfahren hat, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Begegnungszone, so auch ein Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung selbiger, für Uschi Schwarzl nur eine Empfeh-lung des Landes sein soll, und das zwingend erforderliche Gutachten in Bezug auf die Verkehrssicherheit – vom erst im Juli von Georg Willi bestellten neuen Vorstand des Amtes für Verkehrsplanung angeblich erstellt wurde, bringt das Gerechte Innsbruck bereits bei der kommenden Gemeinderatssitzung einen Abwahlantrag gegen Uschi Schwarzl als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck ein!“, kündigt Depaoli an.
„Es kann nicht sein, dass die zuständige Verkehrsstadträtin im Alleingang eine Begegnungszone errichtet, und sie die rechtlichen Voraussetzungen mit ideologisch motivierten Tricksereien umgehen will, ohne Rücksicht darauf, ob die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der neuen Begegnungszone „Innere Stadt“ gewährleistet ist. Sollte es tatsächlich stimmen, und alles deutet darauf hin, dass das zwingend erforderliche Gutachten in Bezug auf die Verkehrssicherheit vom neuen Vorstand für Verkehrsplanung, welcher übrigens auch in der Stadt Salzburg für den grünen Stadtrat Johann Padutsch tätig war, erstellt wurde, hat Schwarzl höchsten Erklärungsbedarf, zumal derartige Gutachten eigentlich von unab-hängigen Gutachtern erstellt werden müssten!“, so Depaoli, welcher Schwarzl auf-fordert umgehend dieses „hauseigene Gutachten“ dem Gemeinderat vor der Errichtung der Begegnungszone „Innere Stadt“ vorzulegen!“
„Uschi Schwarzl, die offensichtlich den Gemeinderat in eine so wichtige Entscheidung, wie die Errichtung einer Begegnungszone nicht einbinden will, die auch nicht bereit ist ein dementsprechendes Prüfverfahren zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Auftrag zu geben, ist daher ein Sicherheitsrisiko für die Vekehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, und somit als Vizebürgermeisterin der Stadt Innsbruck untragbar. Die Abwahl von Uschi Schwarzl als Vizebürgermeisterin würde auch bedeuten, dass sie nicht mehr Verkehrsstadträtin der Stadt Innsbruck wäre, und Georg Willi die Chance hätte eine kompetentere Persönlichkeit als Verkehrsstadträtin bzw. Verkehrsstadtrat zu berufen! Man darf gespannt sein, ob auch die Liste Für Innsbruck und die ÖVP, welche im Dauerbeschuss die Verkehrspolitik von Schwarzl kritisieren, unserem Abwahlantrag zustimmen werden!“, schließt Depaoli.

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