GR Depaoli: „Politische Aufteilung und Rückgabe des Verkehrsressorts werfen Fragen auf, die es zu klären gilt!“


Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 21. Jänner 2021 hat der Innsbrucker Gemeinderat folgende Ressortverteilung beschlossen: Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl: Umwelt, Energie und Mobilität (Verkehrsplanung und Umwelt); Bürgermeister Georg Willi: Umwelt, Energie und Mobilität (Straßenverkehr und Straßenrecht).
„Es ist mehr als fragwürdig, dass ein grüner Bürgermeister seiner grünen Verkehrsstadträtin die Agenden Straßenverkehr und Straßenrecht, aus welchen Gründen auch immer, nicht anvertraut, und es stellt sich für das Gerechte Innsbruck die Frage, ob eine derartige Aufteilung des Verkehrsressorts rechtlich, als auch in der praktischen Umsetzung, überhaupt möglich ist,“ gibt Gemeinderat Gerald Depoli zu bedenken.
„Bürgermeister Georg Willi, als auch Stadträtin Uschi Schwarzl sollen den Innsbruckerinnen und Innsbruckern erklären, wie man das Ressort für Straßenverkehr und Straßenrecht vom Ressort Verkehrsplanung auch politisch in der Praxis überhaupt trennen kann, und wer von Beiden eigentlich konkret für was innerhalb des Verkehrsressorts zuständig ist. Ebenso sollen uns Bürgermeister Georg Willi und Uschi Schwarzl erklären, ob Innsbruck lt. Gemeinderatsbeschluss vom 21. Jänner 2021 aktuell zwei Umweltstadträte, zwei Energiestadträte und zwei Verkehrsstadträte hat. Letztere lediglich mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen,“ will Gemeinderat Gerald Depaoli wissen, welcher darauf hinweist, dass Georg Willi, als auch Uschi Schwarzl jeweils die Ressorts Umwelt, Energie und Mobilität vom Innsbrucker Gemeinderat übertragen wurden.
„Dass der Innsbrucker Gemeinderat bei der Gemeinderatssitzung im Jänner auch beschlossen hat, dass Bürgermeister Georg Willi Ressorts erhält, die er ohnehin bereits Kraft seines Amtes inne hatte, lässt die Vermutung zu, dass der Beschluss bzgl. der Ressortverteilung und somit Rückgabe der Ressorts an Uschi Schwarzl, unabhängig der politischen Trennung des Verkehrsressorts, möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommen sein könnte,“ schließt GR Depaoli.

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