Das Gerechte Innsbruck beantragt Richtlinienkatalog zur Errichtung von Radabstellplätzen im öffentlichen Raum!
GR Depaoli:”Genauso, wie es Richtlinien zur Errichtung von Parkplätzen gibt, muss es auch Richtlinien zur Errichtung von Radabstellplätzen im öffentlichen Raum geben, um zukünftig Schildbürgerstreiche, wie zuletzt jener am Claudiaplatz, zu vermeiden!”

“Es ist selbstverständlich und zwingend erforderlich, dass Uschi Schwarzl die Radbügel am Claudiaplatz wieder entfernen lassen muss, zumal es sich bei diesen Radbügel mitten auf einem Gehsteig mitten in einem Kreisverkehr nicht nur um einen grünen Schildbürgerstreich, sondern auch um eine Maßnahme, welche auch verkehrsrechtlich höchst bedenklich ist, handelt! Selbst für Radfahrer sind diese Radbügel in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn nicht ungefährlich, geschweige denn, dass die Überquerung der Fahrbahn für die Radfahrer – um überhaupt zu den Radbügeln zu gelangen – auch eine Gefahrenquelle darstellt,“ sagt Gemeinderat Gerald Depaoli. “Schon aus letzterem Grund verstehe ich nicht, wie man als Innsbrucker Verkehrsstadträtin auf eine derartige Schnapsidee überhaupt kommen kann.“

„Nachdem es aber in Innsbruck mittlerweile viele fragwürdige neu errichtete Radständer und Radbügel gibt, ist es längst überfällig, dass man dieser Planlosigkeit bei der Errichtung von Radabstellplätzen im öffentlichen Raum endlich einen Riegel vorschiebt. Genauso, wie es Richtlinien zur Errichtung von Parkplätzen gibt, muss es auch Richtlinien zur Errichtung von Radabstellplätzen im öffentlichen Raum geben, um zukünftig Schildbürgerstreiche, wie zuletzt jener am Claudiaplatz, zu vermeiden! Das Gerechte Innsbruck wird daher bei der kommenden Gemeinderatssitzung im Februar einen Antrag für einen Richtlinienkatalog zur Errichtung von Radabställplätzen im öffentlichen Raum einbringen. Dieser Richtlinienkatalog soll fraktionsübergreifend gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat und der Polizeidirektion erarbeitet werden. Ziel muss es sein, dass Radabstellplätze im öffentlichen Raum gezielt aufgestellt werden und vor allem verkehrsrechtlich unbedenklich. Selbstverständlich muss in diesem Richtlinienkatalog unter anderem auch die Benützung der Radabstellanlagen berücksichtigt werden, da es nicht sein kann, dass immer mehr über Wochen und Monate unbenutzte und kaputte Fahrräder die Radabstellplätze blockieren, und das nicht nur in den Wintermonaten!“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit

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