Die Rechte und Pflichten des Innsbrucker Gemeinderates sind in im Innsbrucker Stadtrecht und in der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates festgelegt.
Das Amtsgelöbnis gemäß §12 des Innsbrucker Stadtrechts:
“Sie geloben in Treue die Landes- und die Bundesverfassung sowie die sonstigen Gesetze des Landes Tirol und des Bundes zu befolgen, das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Können zu fördern sowie unparteiisch und uneigennützig ihres Amtes zu walten !”