Gerechtes Innsbruck ortet massive Rechtswidrigkeiten bei der Errichtung der Begegnungszone „Innere Stadt“.
Depaoli: “Die Begegnungszone erinnert eher an ein „verkehrspolitisches russisches Roulette“, als an eine  wohlüberlegte Verkehrsmaßnahme!“

„Da für Begegnungszonen lt. Straßenverkehrsordnung kein Probebetrieb vorgesehen ist, handelt es sich bei der geplanten Begegungszone „Innere Stadt“ (Bozner Platz, nördliche Wilhelm-Greilstraße, Erler Straße, Meraner Straße) um eine sogenannte zeitweilige Begegnungszone. Für die Errichtung einer zeitweiligen Begegungszone bzw. einer dauernden Begegnungszone bedarf es zwingend eines Gemeinderatsbe-schlusses über die Prüfung einer Begegnungszone. Im Falle, dass der Gemeinderat die Prüfung einer Begegnungszone beschliesst folgt ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensablauf bzw. ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfverfahren durch die Behörde – bei welchem im Entscheidungsvorfeld zudem eine Unfallanalyse sowie ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit ausschließt, erforderlich ist!“, teilt Gemeinderat Depaoli mit.

„Aufgrund der Tatsache, dass es keinen Gemeinderatsbeschluss über die Prüfung einer Begegnungszone „Innere Stadt“ gibt, geschweige denn ein umfassendes verkehrstechnisches Gutachten, das unter anderem eine Verschlechterung der Ver-kehrssicherheit ausschließt etc. ortet das Gerechte Innsbruck massive Rechtswidrigkeiten bei der Errichtung der für Mitte September geplanten Begegnungszone rund um den Bozner Platz. Der nicht in der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Probebetrieb für eine Begegnungszone ersetzt auch nicht das gesetzlich vorgeschriebene Prüfverfahren für Begegnungszonen, und deshalb kann der Gemeinderat auch nicht, wie Verkehrsstadträtin Schwarzl fälschlicherweise behauptet, über eine Verlängerung der Probephase oder eine dauerhafte Verordnung bis zur baulichen Manifestierung im Rahmen der Neugestaltung des Boznerplatzes am 8. Oktober entscheiden!“, sagt Depaoli, welcher wissen will aufgrund welcher Rechtsgrundlage Schwarzl die Begegnungszone „Innere Stadt“ daher überhaupt errichtet.

„Die geplante Begegnungszone ist ohne einem gesetzlich vorgeschriebenem Prüfverfahren gerade in Bezug auf die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Sicht des Gerechten Innsbruck eine Gefahr für Leib und Leben, und erinnert eher an ein „verkehrspolitisches russisches Roulette“, als an eine wohlüberlegte Verkehrsmaßnahme!“, schließt Depaoli, welcher einen Abwahlantrag des Gerechten Innsbruck von Uschi Schwarzl als Vize-Bürgermeisterin ,sollte sich herausstellen, dass die geplante Begegnungszone tatsächlich rechtswidrig ist, im Herbst ankündigt.

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