Externe Ausschreibung des Magistratsdirektors durch Bürgermeister Georg Willi widerspricht dem Innsbrucker Stadtrecht!
Depaoli:„ Die Stelle des Magistratsdirektor ist intern neu auszuschreiben!“


Gemäß §36, Abs.2, Innsbrucker Stadtrecht darf nur ein rechtskundiger Bediensteter des Magistrats bestellt werden, der die Befähigung zur Ausübung des politischen Verwaltungsdienstes besitzen und mindestens fünf Jahre im höheren Verwaltungsdienst einer Gemeinde oder einer politischen Behörde in Tirol tätig gewesen sein muss.
„Die externe Ausschreibung des Magistratsdirektors durch Bürgermeister Georg Willi war daher nicht nur völlig unnötig und mit der Beauftragung eines externen Personalbüros sündhaft teuer, sondern vor allem rechtswidrig! Es ist daher mehr als ärgerlich, ja fast schon peinlich, dass es Bürgermeister Georg Willi offensichtlich nicht schafft, die Stelle des Magistratsdirektors rechtskonform dem Innsbrucker Stadtrecht entsprechend nachzubesetzen!“ so GR Gerald Depaoli.
„Aus diesem Grund hat das Gerechte Innsbruck in einem OFFENEN BRIEF alle Innsbrucker Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf diese möglichen weiteren Bruch des Innsbrucker Stadtrechtes durch Bürgermeister Georg Willi bei der Neubesetzung des Magistratsdirektors hingewiesen, und wir sind gespannt, ob Georg Willi den von ihm begangenen Stadtrechtsbruch erkennt, und die Stelle des Magistratsdirektors rechtskonform intern neu ausschreiben lässt!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli weiter.
„Georg Willi wäre gut beraten endlich Nachhilfe in punkto Innsbrucker Stadt-recht in Anspruch zu nehmen, um sich selbst in Zukunft derartige Peinlichkeiten persönlich, aber auch der Stadt Innsbruck zu ersparen. Das Ansehen der Stadt steht auf dem Spiel, Herr Bürgermeister!“ schließt GR Gerald Depaoli.

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