Aufsichtsbehörde hat Formulierungsfehler bestätigt – Gerechtes Innsbruck lässt  Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde von unabhängigen Juristen überprüfen.

Utl. GR Gerald Depaoli:“ Ein derart weitreichender Beschluss bedarf bzgl. möglicher persönlicher Haftungen etc. im Falle von Rechtsstreitigkeiten absoluter Rechtssicherheit für alle Beteiligten, besonders für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!

 

Die Aufsichtsbehörde hat in einem Schreiben festgestellt:

Die Formulierung der Beschlussvorlage betreffend die Abstimmung in Bezug auf den Masterplan Radverkehr 2030 im Gemeinderat der Stadt Innsbruck mag demnach zwar insofern fehlerhaft sein, als dem Gemeinderat die Beschlussfassung darüber, dass der Stadtsenat dem Masterplan Radverkehr 2030 als Grundlage für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung zur Förderung des Radverkehrs in Innsbruck zustimmt, nicht möglich ist.

Allerdings lässt sich aus den von der Stadt Innsbruck zur Stellungnahme beigelegten Beschlüssen des Stadtsenates sowie des Gemeinderates ebenso entnehmen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. November 2020 dem Tagesordnungspunkt „Masterplan Radverkehr 2030, Projektgenehmigung“ und demnach der Umsetzung des geplanten Projektes jedenfalls auch inhaltlich zugestimmt hat. Der in Punkt 1. der Beschlussvorlage unterlaufene Formulierungsfehler wird daher durch die, insbesondere auch den Inhalt der gegenständlichen Angelegenheit umfassende, Willensbildung im Gemeinderat geheilt Der Beschluss des Gemeinderates vom 19. November 2020 betreffend die Umsetzung des Masterplanes Radverkehr 2030 ist sohin jedenfalls rechtsgültig zustande gekommen.

 „Das Gerechte Innsbruck hat bereits am 1. September 2021 die Aufsichtsbehörde, den Landesamtsdirektor und den Landeshauptmann schriftlich darüber informiert, dass die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde bzgl. Masterplan-Radverkehr von mehreren Juristen mit dementsprechender Erfahrung diesbezüglich einer Prüfung unterzogen und gegebenenfalls angefochten wird Ebenfalls behält sich das Gerechte Innsbruck weitere rechtliche Schritte vor. Ein derart weitreichender Beschluss bedarf bzgl. möglicher persönlicher Haftungen etc. im Falle von Rechtsstreitigkeiten absoluter Rechtssicherheit für alle Beteiligten, besonders für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler!“, teilt GR Gerald Depaoli mit, welcher es bedenklich findet, dass Stadträtin Uschi Schwarzl in einer offiziellen Presseaussendung der Stadt nur die halbe Wahrheit mitteilt.

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