Gerechtes Innsbruck bezweifelt massiv die Rechtskonformität der Errichtung des Hofwaldweg-Trails im Westen von Hötting
GR Depaoli: „Vizebürgermeister Anzengruber hat den Bau des Trails umgehend zu stoppen, bis offene Fragen geklärt sind.“


„Lt. den Recherchen des Gerechten Innsbruck hat der Stadtsenat lediglich beschlossen, dass die Stadtgemeinde Innsbruck keinen Einwand gegen die Erteilung der beantragten naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung des Trails erhebt. Der Stadtsenat hat somit nicht beschlossen, dass Trail auch errichtet wird. Es stellt sich folglich die Frage, ob die Bau des Trails schon aus diesem Grund überhaupt rechtskonform erfolgt“, stellt Gemeinderat Gerald Depaoli in den Raum.
„Sollte der Bau des Trails aufgrund des Stadtsenatsbeschlussses vom 18. Mai 2022 trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, erfolgen, wäre dieser Stadtsenatsbeschluss nicht stadt-rechtskonform, zumal die Kosten für die Errichtung des Trails in der Höhe von ca. 120.000.- Euro von der Stadt Innsbruck getragen werden, der Stadtsenat aber nur für die Bewilligung von Mittelverwendungen, die im Voranschlag nicht, nicht in dieser Höhe oder nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, im Rahmen der vom Gemeinderat erteilten Ermächtigung, höchs-tens jedoch bis zu 50.000,- Euro berufen ist. Das bedeutet im Klartext, dass nicht der Stadtsenat, sondern der Gemeinderat die Errichtung des Trails beschließen hätte müssen. Es stellt sich somit die wesentliche Frage, warum nicht der Gemeinderat von Bürgermeister Georg Willi (GRÜNE) bzw. vom ressortverantwortlichen Vizebürgermeister Mag. Johannes Anzengruber mit der Beschlussfassung über die Errichtung des Trails beauftragt wurde“, will Gemeinderat Gerald Depaoli wissen.
„Letztendlich stellt sich die Frage, ob nach lt. Medienberichten Adaptierung der Trail-Strecke die naturschutzrechtliche Genehmigung der Stadt überhaupt noch rechtsgültig ist bzw. die Änderung der Streckenführung in einem gesonderten naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren zu genehmigen bzw. zu beschließen wäre, ist es doch so, dass die natur-schutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung des Trails aufgrund eines detailgenauen Plans der Streckenführung erfolgte, welcher sich jetzt geändert hat. Sollte dem so sein, dann würde es sich bei dem Trail um einen teilweise nicht naturschutzrechtlich genehmigten Trail der Stadt Innsbruck handeln, welches wiederum völlig inakzeptabel wäre“, so Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Vizebürgermeister Johannes Anzengruber hat den Bau des Trails zu stoppen, bis offene Fragen geklärt sind“, fordert Gemeinderat Gerald Depaoli.

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