Antrag: Nicht nur der Bürgermeister – auch die Magistratsdirektorin soll verpflichtend Dienst- und Sonderverträge unterzeichnen müssen!

GR Depaoli:”Sollte der Gemeinderat diesem unbürokratischen und effizienten Antrag des Gerechten Innsbruck bei der kommenden Gemeinderatssitzung im April mehrheitlich zustimmen, dann ist ab ab sofort endgültig Schluß mit den personalpolitischen Alleingängen und der Günstlingspolitik von Georg Willi”

Bis das Innsbrucker Stadtrecht dahingehend geändert wird, dass Alleingänge des Bürger­meisters bei der Unterzeichnung von Sonderverträgen für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr möglich sind, kann es noch Monate dauern. Ebenso nützt auch eine Resolution des Gemeinderates nichts, wonach Bürgermeister Georg Willi keine Verträge über 3000 mehr im Hinterzimmer des Bürgermeistersbüros alleine abschließen darf, zumal der trickreiche Georg Willi mutmasslich immer wieder neue Wege finden wird, um diese Resolution irgendwie zu umgehen. Aus diesem Grund hat das Gerechte Innsbruck bereits bei der Gemeinderatssitzung im März 2023 einen Antrag eingebracht, dass jeder Dienstvertrag bzw. Sondervertrag für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend, um seine Rechts­gültigkeit zu erlangen, auch vom Magistratsdirektor bzw. der Magistratsdirektorin unterze­ichnet werden muss”, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.

Sollte der Gemeinderat diesem unbürokratischen und effizienten Antrag des Gerechten Innsbruck bei der kommenden Gemeinderatssitzung im April mehrheitlich zustimmen, dann ist ab ab sofort endgültig Schluß mit den personalpolitischen Alleingängen und der Günstlingspolitik von Georg Willi”, sagt Gemeinderat Gerald Depaoli.

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