ANTRAG: Nur eine Person, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, ist als Innsbrucker Bürgermeister wählbar!
GR Depaoli:”Eine abgeschlossene Berufsausbildung sollte eine Mindestanforderung für Personen sein, welche sich für das Amt des Innsbrucker Bürgermeisters bewerben wollen, zumal es auch der Bürgermeister ist, welcher aufgrund fachlicher Eignungen wesentliche Personalentscheidungen trifft bzw. auch fachliche Eignungen von Bewerberinnen und Bewerber, welche sich um einen Dienstposten bei der Stadt Innsbruck bewerben, prüft!”


“Das Gerechte Innsbruck hat bei der letzten Gemeinderatssitzung einen Antrag über die Änderung der Innsbrucker Wahlordnung eingebracht, wonach zum Bürgermeister nur jene Personen wählbar sind, welche über eine dementsprechende abgeschlossene Berufsausbildung, konkret ein abgeschlossene Lehre, ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene berufsbildende höhere Schule verfügen,” teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
“Eine abgeschlossene Berufsausbildung sollte eine Mindestanforderung für Personen sein, welche sich für das Amt des Innsbrucker Bürgermeisters bewerben wollen, zumal es auch der Bürgermeister ist, welcher aufgrund fachlicher Eignungen wesentliche Personalentscheidungen trifft bzw. auch fachliche Eignungen von Bewerberinnen und Bewerber, welche sich um einen Dienstposten bei der Stadt Innsbruck bewerben, prüft!. Es ist mehr als eigenartig, wenn ausgerechnet der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin ohne abgeschlossene Berufsausbildung schadet auch dem Ruf der Stadt Innsbruck, dem Stadtmagistrat bzw. auch dem Ruf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Die Änderung der IWO sollte bestmöglich noch vor der kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2024 erfolgen, zumal diese Änderung
eigentlich nur eine Formsache sein sollte”, sagt Gemeinderat Gerald Depaoli, welcher davon ausgeht, dass mangels Gegenargumenten, der Gemeinderat der Stadt Innsbruck mehrheitlich diesem Antrag des Gerechten Innsbruck zustimmen wird bzw. letztendlich auch der Tiroler Landtag, zumal es sich bei der IWO um ein Landesgesetz handelt.

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