Kann der Gemeinderat überhaupt eine Verordnung über ein E-ScooterVerbot beschließen, oder ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig?
Gemeinderat Depaoli: „Nachdem der Innsbrucker Gemeinderat laut eigenen Aussagen von Bürgermeister Georg Willi keine Verordnung über ein Radfahrverbot am Emile-BéthouartSteg beschließen kann, warum sollte er dann eine Verordnung über ein E-Scooter-Verbot beschließen können?“


„Bekanntlich hat Bürgermeister Georg Willi bei der Gemeinderatssitzung am 13. Juli 2023 über den Antrag des Gerechten Innsbruck über ein Radfahrverbot im Gemeinderat abstimmen lassen. 1 ½ Monate nachdem sich eine Mehrheit im Gemeinderat für ein Radfahrverbot am Emile-BéthouartSteg ausgesprochen hat, teilte Georg Willi mit, dass der Innsbrucker Gemeinderat ein Radfahrverbot nicht beschließen könne, da selbiges nur die Bezirksverwaltungsbehörde verordnen kann, und er als Bezirkshauptmann beschlossen hat, dass das Radfahrverbot nicht kommen wird“, erinnert Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Nachdem der Innsbrucker Gemeinderat laut eigenen Aussagen von Bürgermeister Georg Willi keine Verordnung über ein Radfahrverbot am Emile-Béthouart-Steg beschließen kann, warum sollte er dann eine Verordnung über ein E-Scooter-Verbot beschließen können?“, will Gemeinderat Gerald Depaoli vom Bürgermeister bis spätestens vor Antragsbehandlung bei der morgigen Gemeinderatssitzung wissen. „Es kann nicht sein, das Bürgermeister Georg Willi den Innsbrucker Gemeinderat möglicherweise neuerlich umsonst über einen Antrag abstimmen lässt, und er dann Wochen später als ‚Bezirkshauptmann‘, nur weil ihm das Abstimmungsergebnis nicht passt, den Gemeinderat für nicht zuständig erklärt, und er folglich in seiner Funktion als Bezirkshauptmann aus politisch motivierten Gründen kein E-Scooter-Verbot verordnet! Das gilt es im Vorfeld zu verhindern!“

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