Gerechtes Innsbruck fechtet umstrittenen Beschluss bzgl. Neubestellung des Finanzdirektors an.

Depaoli: “Es kann nicht sein, dass eine offensichtlich unrichtige Rechtsauskunft des Magistratsdirektors darüber entscheidet, wer Finanzdirektor der Stadt Innsbruck wird, oder nicht!“

 

Das Gerechte Innsbruck wird, wie bereits medial am 21. April 2020 angekündigt, die Bestellung des neuen Finanzdirektors rechtlich überprüfen lassen, und wir werden den Beschluss des Stadtsenates vom 29. Mai 2020 bzgl. Neubestellung des Finanzdirektors garantiert anfechten, und politisch hinterfragen!“ kündigt Gemeinderat Depaoli an.

 

„Selbstverständlich nehmen wir Magistratsdirektor Herbert Köfler in die besondere rechtliche Pflicht, der, aus welchen Motiven auch immer, mit seiner offensichtlich unrichtigen Rechtsauskunft letztendlich dafür verantwortlich ist, dass Vizebürgermeister Anzengruber (ÖVP) umgefallen ist, und Mag. Johannes Verdross nicht zum Finanzdirektor bestellt wurde!“, teilt Gemeinderat Depaoli mit.

 

„Besonders spannend ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt Magistratsdirektor Köfler persönlich davon überzeugt war, dass Mag. Johannes Verdross zu alt für die Bestellung des Finanzdirektors sei, und vor allem wann er Bürgermeister Georg Willi seine Rechtsmeinung diesbezüglich mitgeteilt hat!“, so Depaoli, der nicht davon ausgeht, dass Köfler erst bei der Sitzung des Innsbrucker Stadtsenates am 29. April 2020 seine rechtliche Erleuchtung hatte!

 

“Es kann nicht sein, dass eine offensichtlich falsche Rechtsauskunft des Magistratsdirektors darüber entscheidet, wer Finanzdirektor der Stadt Innsbruck wird, oder nicht!“, schließt Depaoli ab, welcher wissen will, warum bereits in der Stellenausschreibung des beauftragten Personalbüros das Alter der BewerberInnen für den Finanzdirektor der Stadt Innsbruck keine Rolle spielte.

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