Budgetrede zum Doppelbudget 2022/2023 – Gemeinderat Gerald Depaoli -Budgetsitzung des Innsbrucker Gemeinderates 09/10.12. 2021

Man kann davon ausgehen, dass noch nie in der langjährigen Geschichte der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck bei der Erstellung des Budgets so unprofessionell, um nicht zu sagen, dilettantisch vorgegangen wurde, wie im Jahr 2021, und das noch dazu bei der Erstellung eines Doppelbudgets für die Finanzjahre 2022 und 2023 mit einem Gesamtvolumen von insgesamt ca. 1 Milliarde Euro!
Beginnend mit dem von Bürgermeister Georg Willi mutmaßlich vorsätzlich begangenen und von der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol bestätigten Stadtrechtsbruch im Juli 2021, bei welchem der Herr Bürgermeister einen Mehrparteienantrag ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung zurückgewiesen und somit praktisch von der Tagesordnung genommen hat, und das nur, weil ihm offensichtlich der Vorschlag einer demokratischen 2/3 Mehrheit im Innsbrucker Gemeinderat nicht passte, nämlich den damaligen und über Parteigrenzen hinweg geschätzten Finanzdirektor-Stellvertreter Mag. Johannes Verdross, weiterhin als Berater in Finanzfragen „im Amte“ zu behalten.
Der oberste Finanzreferent der Stadt Innsbruck, Bürgermeister Georg Willi, verzichtete somit vorsätzlich auf den reichen Erfahrungsschatz eines sehr verdienten leitenden Beamten, der immerhin 40 Jahre in der Finanzabteilung tätig war. Mag. Johannes Verdross war während seiner langjährigen Dienstzeit im Stadtmagistrat bei mehr als 30 Budgeterstellungen dabei, und verfügt somit nachweislich über eine Erfahrung was die Erstellung von Budgets betrifft, wie sonst niemand im Rathaus. Für die ohnehin aufgrund der im Gemeinderat ausgerufenen freien Spiele der Kräfte zu erwartenden schwierigen Budgetverhandlungen wäre Mag. Johannes Verdross unverzichtbar gewesen, um die Budgetverhandlungen bereits im Vorfeld der heutigen Budgetsitzung gemeinsam mit den Verantwortlichen zu einem Erfolg zu führen. Das ist nicht passiert, und das, weil Bürgermeister Georg Willi wohl nur aus persönlichen Gründen eine Mithilfe von Mag. Johannes Verdross für nicht erforderlich hielt. Das Ergebnis dieses Stadtrechtsbruches und dieser fatalen politischen Fehleinschätzung von Bgm. Georg Willi hat heute der Gemeinderat auszubaden, mit dem Versuch wieder einmal „Schadensminimierung“ zu betreiben.

Noch nie wurde der Entwurf des Budgetvoranschlages der Bevölkerung zur Einsicht und für Änderungswünsche aufgelegt, bevor zumindest die erste Sitzung (Lesung) durch den Finanzausschuss stattgefunden hat. Ebenso wurde noch nie der Entwurf des Budgetvoranschlages der Bevölkerung zu Einsicht und für Änderungswünsche aufgelegt, bevor nicht mit den ressortführenden Stadtsenatsmitgliedern auf Augenhöhe beraten, und ihre Wünsche und Anliegen berücksichtigt wurden. Zumindest wissen wir aber spätestens mit dem heutigen Tag, dass der Wahlspruch des grünen Georg Willi vor der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2018 „ES GEHT AUCH ANDERS“ kein Versprechen, sondern viel-mehr eine Warnung an die Innsbrucker Bürger, wie auch an den Gemeinderat war, und immer noch ist!
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Hunderte von Abänderungen des für die Innsbrucker Bevölkerung ursprünglich zur Einsicht aufgelegten Entwurfes des Budgetvoranschlages waren daher aus bereits erwähnten Gründen im Nachhinein unerlässlich. Auch dieser Umstand zeugt von absoluter Unprofessionalität gepaart mit offenkundiger Inkompetenz und einer noch nie dagewesenen Überheblichkeit eines Innsbrucker Bürgermeisters.
Warum das so war, darüber lässt sich leider nur mutmaßen!
Entweder man hat sich bei hunderten von Budgetposten einfach verrechnet, oder man wollte absichtlich fachkundige Innsbrucker Bürger, welche sich für das Budget der Stadt interessieren, und sich die Zeit für eine Einsichtnahme in den Entwurf des Budgetvoranschlages nehmen, um gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu deponieren, mit falschen Zahlen täuschen. Es gilt natürlich jeweils die Unschuldsvermutung.
Diese grob fahrlässigen Versäumnisse ziehen sich im wahrsten Sinne des Wortes wie ein „grüner Faden“ durch die ganze „Budgetchaosgeschichte“ des grünen Bürgermeisters.
Ob dem für die Stadtfinanzen hauptverantwortlichen Bürgermeister überhaupt noch die Erstellung eines Doppelbudgets mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro zuzutrauen ist, wagen mittlerweile viele Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, aber vor allem die Innsbrucker Bürger, über deren Geld wir heute in Wahrheit diskutieren und entscheiden, zu bezweifeln.
Selbst der vom Bürgermeister medial viel gepriesene Dienstpostenplan, welcher offensichtlich nach dem Prinzip „Viele Häuptlinge und wenig Indianer“ erstellt wurde, ist höchst realitätsfremd und mit einigermaßen Logik und Hausverstand nicht zu verstehen. Es kann nicht sein, dass bei den Bediensteten mit handwerklicher Verwendung und den „Ausführenden“ gespart wird, wie zum Beispiel beim Straßendienst, beim Bauhof, bei der MÜG usw., hingegen bei den oberen Etagen im Stadtmagistrat in Form von hoch dotierten A- und B-Posten geklotzt und nicht gekleckert wird, um es mit den Worten des Bürgermeisters auszudrücken. Auch hier müssen wir als Gemeinderäte ganz genau hinschauen, was genau die Gründe für diese Personalpolitik des Bürgermeisters sind?
Abschließend wäre von unserer Fraktion anzumerken, dass die Erstellung eines Doppelbudgets sicher nicht einfach ist, aber garantiert in kleineren Gemeinden Tirols die Erstellung des Budgets professioneller stattfindet. Als Vorzeigebeispiel sei an dieser Stelle die Gemeinde Tulfes mit ihrer erstklassigen Gemeindeführung erwähnt.
Fazit: Das Gerechte Innsbruck ist davon überzeugt, dass nach dem Beschluss über das Doppelbudget 2022/2023 das unprofessionelle Herumwursteln gepaart mit Chaos und wirtschaftlichen Stillstand in die nächste Runde gehen wird! Es stellt sich die Frage, können und wollen wir dem Hauptverantwortlichen für die Stadtfinanzen Bürgermeister Georg Willi noch glauben, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben? Wie lange kann sich die Stadt Innsbruck die Amtsführung von Bürgermeister Georg Willi noch leisten?
Gerald Depaoli, Gemeinderat der Stadt Innsbruck.

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