OLG Innsbruck hebt Urteil gegen GR Gerald Depaoli im „Puppen-Prozess“ auf!
Depaoli: „Ich wurde von der Richterin ohne objektive Feststellung des Sachverhaltes verurteilt. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Die Aufhebung war zu erwarten!“

Das OLG Innsbruck hat das Urteil gegen GR Gerald Depaoli im „Puppen-Prozess“ wegen „Nichtigkeit“ aufgehoben, schon allein deshalb, da die Richterin den Beweisantrag seines Verteidigers Rechtsanwalt Mag. Patrick Gaulin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, zum Beweis, dass die von dem Politaktivisten Chris Moser gebastelte und von einer Obdachlosen im Inn entsorgte Pappmachepuppe
nicht von allgemein anerkanntem künstlerischem Wert ist, sowie auch weitere Beweisanträge, zu Unrecht abgelehnt hat.
Entgegen der Begründung der Erstrichterin, die vor der Urteilsverkündung am 29. Mai 2020 die Rechtsauffassung vertrat, dass der Beweisantrag nicht geeignet sei, eine in
diesem Verfahren erhebliche Tatsache zu beweisen, stellt das OLG Innsbruck fest, dass für die Beurteilung der Strafbarkeit ein Sachverständigengutachten unbedingt notwendig gewesen wäre. Die Abweisung der Beweisanträge durch die Richterin war daher nicht berechtigt. „Ich wurde von der Richterin ohne objektive Feststellung des vollständigen Sachverhaltes verurteilt, die Gerechtigkeit hat jedoch gesiegt und war die Aufhebung zu erwarten!
Auch wenn jetzt die Karten neu gemischt werden, so bin ich der festen Überzeugung, dass ein Sachverständigengutachten letztendlich beweisen wird, dass die von Chris Moser gebastelte Pappmachepuppe keinerlei allgemein anerkannten künstlerischen Wert hat, sodass es letztlich zu einem Freispruch kommen und der „Puppen-Prozess“ sich in Luft auflösen wird!“, so Gemeinderat Gerald Depaoli zuversichtlich.
Der Freispruch, für welchen ich gemeinsam mit dem Team Gerechtes Innsbruck und meinem Rechtsvertreter kämpfe, soll letztendlich ein Zeichen dafür sein, dass man sich nicht fürchten muss, die Wahrheit zu sagen und die Meinungsfreiheit zu leben!“, schließt Gemeinderat Depaoli.

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