Gerechtes Innsbruck hat Aufsichtsbeschwerde wegen Auflösung des Personalamtes von Bürgermeister Georg Willi eingebracht!
GR Depaoli: „Weder das Stadtrecht noch die Magistratsgeschäftsordnung geben Georg Willi die rechtliche Befugnis Ämter aufzulösen und Stabsstellen zu errichten!“


„Gemäß §38, Innsbrucker Stadtrecht, Gliederung des Stadtmagistrats, kann Bürgermeister Georg Willi nur die Abteilungen und die Aufteilung auf sie in einer Geschäftseinteilung festsetzen. Somit kann Bgm. Georg Willi gemäß Innsbrucker Stadtrecht nur bestimmen, welche Aufgaben die einzelnen Abteilungen im Stadtmagistrat unter seiner Amtsführung haben. Die Befugnis Ämter aufzulösen hat Georg Willi gemäß Innsbrucker Stadtrecht somit nicht. Dass der Innsbrucker Bürgermeister Ämter auflöst, nur weil er gemäß Innsbrucker Stadtrecht zur Leitung der gesamten Stadtverwaltung berufen ist, könnte sich daher als neuerlicher fataler Stadtrechtsbruch von Georg Willi herausstellen!“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
„Besonders spannend wird es, wenn es darum geht, dass Bürgermeister Georg Willi lt. Innsbrucker Stadtrecht das Nähere über den Geschäftsgang im Stadtmagistrat in einer Magistratsgeschäftsordnung regeln kann. In der Magistratsgeschäftsordnung, §3, ist eindeutig festgeschrieben, dass sich der Stadtmagistrat in Abteilungen gliedert, diese gliedern sich in Ämter und Referate. Lediglich neben den Abteilungen, Ämtern und Referaten können zur Unterstützung des Bürgermeisters und Magist-ratsdirektors Stabsstellen mit besonderen Aufgaben betraut werden. Die Schaffung einer Stabsstelle sieht die Magistratsordnung somit nicht vor, lediglich die Betrauung bereits bestehender Stabsstellen mit besonderen Aufgaben zu Unterstützung des Magistratsdirektors und des Bürgermeisters. Ob es sich bei den Aufgaben eines zur Stabsstelle umfunktionierten Personalamtes, um besondere Aufgaben zu Unterstützung des Bürgermeisters handelt, ist fraglich, zumal es zu den wesentlichen Aufgaben eines Personalamtes gehört vorrangig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtmagistrats zu unterstützen – und nicht den Bürgermeister. Auf alle Fälle ist es nicht die Aufgabe einer Stabsstel-le, welche direkt dem Bürgermeister unterstellt ist, eine Amtsvorständin vor einer Amtsenthebung durch den Stadtsenat zu schützen“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli weiters mit.
„Selbstverständlich gilt es von der Aufsichtsbehörde auch zu prüfen, was mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser neu geschaffenen Stabsstelle „Personalmanagement“ passiert, sollte Bürgermeister Georg Willi frühzeitig aus seinem Amt ausscheiden bzw. abgewählt werden. Inwieweit die Vorgangsweise des Georg Willi dienstrechtlich überhaupt möglich ist, ist zu hinterfragen,“ skizziert Gemeinderat Gerald Depaoli die 4-seitige Aufsichtsbeschwerde an das Land Tirol, welche heute vom Gerechten Innsbruck eingebracht wurde.
„Das Gerechte Innsbruck schaut nicht tatenlos zu, wie der machtbesessene Georg Willi die seit Jahr-zehnten bestens funktionierende Stadtverwaltung zerstört wird, nur um seine Günstlinge und somit sich selbst zu schützen,“ schließt Gemeinderat Gerald Depaoli.

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