Bgm. Georg Willi betreibt bei der Klage der Patscherkofelbahn gegen die Rosshütte Seefeld Kindesweglegung!
GR Depaoli: “Bgm. Georg Willi betreibt bei der Klage der Patscherkofelbahn gegen die Rosshütte Seefeld schlichtweg Kindesweglegung, weil nur er als Eigentümervertreter und Alleinverantwortlicher grünes Licht für eine Klage geben kann, und nicht der Stadtsenat mittels Beschluss!”


„Bekanntlich hat der Innsbrucker Stadtsenat beschlossen, dass die Patscherkofelbahn die Rosshütte Seefeld klagen soll, weil man die in den Jahren 2016 bis 2021 geflossenen ‚Beratungshonorare‘ von weit über 100.000 Euro wieder zurückhaben will. Das Problem dabei ist, dass dem Innsbrucker Stadtsenat jegliche Rechtsgrundlage fehlt, um einen derartigen Beschluss überhaupt fassen zu können. Der Stadtsenat kann kein grünes Licht für eine derartige Klage geben, sondern nur die sogenannte Generalversammlung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH, also Georg Willi als alleiniger Eigentümervertreter. Das auch nur bestenfalls in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Der Stadtsenat kann dem Bürgermeister lediglich eine diesbezügliche Meinung mitteilen, aber nicht mehr!“ teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
„Der Beschluss des Stadtsenates, dass die Patscherkofelbahn die Rosshütte Seefeld klagen soll, welcher möglicherweise aufgrund eines stadtrechtswidrigen Antrages von Bürgermeister Georg Willi erfolgte, ist daher rechtsunwirksam und für den Geschäftsführer der Patscherkofelbahn, der die Klage einbringen muss, somit auch nicht rechtsverbindlich. Eigentümervertreter Georg Willi kann sich somit auch nicht auf diesen Beschluss des Stadtsenates berufen, wenn er dem Geschäftsführer der Patscherkofelbahn als Eigentümervertreter die Weisung erteilt, die Rosshütte Seefeld zu klagen!“, sagt Gemeinderat Gerald Depaoli.
„Bgm. Georg Willi betreibt bei der Klage der Patscherkofelbahn gegen die Rosshütte Seefeld schlichtweg Kindesweglegung, weil nur er als Eigentümervertreter und Alleinverantwortlicher grünes Licht für eine Klage geben kann, und nicht der Stadtsenat mittels Beschluss! Wäre das Gerechte Innsbruck bereits im Stadtsenat vertreten, wir hätten aufgrund der Nichtzuständigkeit des Stadtsenates die sofortige Absetzung dieses ‚Kindesweglegungs-Antrags‘ von Georg Willi verlangt. Die Kindesweglegung von Georg Willi, seine persönliche Verantwortung betreffend, sollte die Patscherkofelbahn die Klage gegen Rosshütte Seefeld verlieren, wäre mit Pauken und Trompeten gescheitert!“, schließt Gemeinderat Gerald Depaoli, welcher dementsprechende schriftliche Anfragen an Bürgermeister Georg Willi im Herbst ankündigt.

Team Gerechtes Innsbruck