GERECHTES INNSBRUCK DECKT AUF: TAUSENDE BESCHEIDE FÜR DIE HUNDESTEUER NICHT RECHTSKONFORM!
GR Depaoli:„Tausende Innsbrucker Hundebesitzer müssen die Hundesteuer nicht bezahlen, solange der Bescheid falsch begründet und rechtsungültig ist!“


„In diesen Tagen wurde und wird den tausenden Hundebesitzern in Innsbruck der Bescheid für die  Hundesteuer für das Jahr 2024 übermittelt, und das mit einer nicht rechtsungültigen Begründung, die Vorschreibung erfolgte für den (die) von Ihnen angemeldeten Hund(e). Die Steuersätze für das Jahr 2024 wurden mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020 festgelegt!“, teilt Gemeinderat Gerald Depaoli mit.
„Tatsächlich wurden die erhöhten Steuersätze für das Jahr 2024 bei der Budgetsitzung im Dezember 2023 ohne dem Gerechten Innsbruck festgelegt, was im Klartext bedeutet, dass die Begründung im Bescheid falsch, und somit der Bescheid auch nicht rechtsgültig ist!“, deckt der Vorsitzende des Kontrollausschusses der Stadt Innsbruck Gemeinderat Gerald Depaoli auf.
„Nachdem man nicht ausschließen kann, dass der Bescheid für die Hundesteuer der einzige Bescheid mit rechtsungültiger Begründung ist, fordert das Gerechte Innsbruck eine Prüfung sämtlicher städtischer Gebührenbescheide auf deren Rechtskonformität! Ebenso fordert das Gerechte Innsbruck mit Nachdruck, wie bereits von uns mehrfach im Gemeinderat beantragt, eine zumindest Halbierung der Hundesteuer!“, so Depaoli abschließend.

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